§ 1 Allgemeines
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Dritte (nachfolgend auch „Kunde“ oder „Kunden“) mit uns DHS – Diagnostic HealthCare Solutions GmbH (nachfolgend auch „DHS“) über die Internetseite https://pcr-am-leo.de oder vor Ort im jeweilig von DHS betriebenen Testzentrum schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
(2) Mit Annahme jeglichen Angebots der DHS, ob über das Online-Portal oder Vorort im jeweils von DHS betriebenen Testzentrum stimmt der Auftraggeber den nachfolgenden AGBs ausdrücklich als gegen sich bindend zu.
(3) Das Testzentrum von DHS ist ein privat organisiertes Testzentrum.
Kunden als Selbstzahler haben hier die Möglichkeit zu überprüfen, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 zum Testzeitpunkt vorliegt. Es besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme durch eine Krankenkasse. Ein Antrag auf Kostenübernahme kann in bestimmten Fällen eventuell sinnvoll sein.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Im jeweilig von DHS betriebenen Testzentrum bietet DHS die Möglichkeit nach vorheriger Terminbuchung zur Durchführung eines SARS-CoV-2 Antigenschnelltest, Antikörper Untersuchungen, und verschiedener PCR Teste (Standard-PCR, Mutations-PCR, Express-PCR). DHS ist berechtigt die angebotenen Leistungen zu reduzieren und zu erweitern. Für erweiterte Leistungen gelten diese AGBs ebenfalls.
(2) Es werden ausschließlich die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelisteten Point of Care (PoC)-Antigen-Tests genutzt. Über die Sensivität, die Spezifität und die Art des verwendeten Tests wird auf der Website in den FAQ ausführlich unterrichtet.
(3) Ein negatives Testergebnis ist kein sicherer Ausschluss einer COVID-19-Infektion, sondern stellt nur den Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Testdurchführung dar. Die Nutzung unseres Testangebots ersetzen keinen Arztbesuch.
(4) Die Tests von DHS stellen keine ärztliche Leistung dar. Kunden werden aufgefordert in dringenden Fällen einen Arzt oder eine Notfallambulanz aufzusuchen.
(5) Alle angebotenen PCR – Tests sind ausschließlich Selbstzahler-Tests. Eine Abrechnung über Krankenkassen erfolgt durch DHS nicht.
(6) DHS bietet zudem den „Bürgertest“ nach §4a der Coronavirus-Testverordnung an.
(7) Die Preise für die Leistungen von DHS finden sich auf der Website https://pcr-am-leo.de (jeweils Gesamtpreise einschließlich Mehrwertsteuer sofern nicht ausdrücklich anders angegeben).
(8) Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Leistungen sowohl des Angebots der Webseite als auch in den von DHS betriebenen Testzentren.
(9) DHS ist berechtigt die Leistung ohne Angabe von Gründen, gegen Erstattung des gezahlten Entgeltes jederzeit zu verweigern.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Online Terminbuchung
Der Vertrag kommt über das verbindliche Buchen eines Termins über die Webseite https://pcr-am-leo.de/ zwischen dem DHS und dem Kunden zustande. Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche („zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnliche Bezeichnung) erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.
Eine Terminbuchung erfolgt über die Website https://pcr-am-leo.de/ . Die Terminbuchung erfolgt dabei über Venture Leap GmbH, Bismarckstr. 10-12, 10625 Berlin, Deutschland. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzregeln von Venture Leap GmbH finden Sie unter https://probatix.de/.
Die Bezahlung kann online über PayPal, Sofortüberweisung oder Kreditkarte erfolgen.
Nach Eingabe aller Daten und vollständiger Bezahlung erhalten Kunden ihr Ticket/Voucher per E-Mail (inkl. Buchungsbestätigung) an die vom Kunden angegebene E-Mail Adresse.
Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch DHS erfolgt nicht.
Trotz Priorisierung bei vorheriger Buchung besteht kein Anspruch darauf, dass der Test unmittelbar nach Eintreffen an der Teststelle durchgeführt werden kann.
(2) Vorortbuchung
Kunden können auch ohne Termin zum jeweiligen von DHS betriebenenTestzentrum kommen. Der Vertrag mit DHS kommt sodann unter diesen AGBs, den jeweils für die gebuchte Leistung Vorort geltenden Preisen durch Vergabe eines Testtermins zwischen DHS und dem Kunden zustande. Der Preis für die so gebuchte Leistung ist sofort fällig. Der Vertragstext wird von DHS nach Vertragsschluss gespeichert und dem Kunden nach Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z.B. E-Mail) zugesandt.
Eine Bezahlung in bar vor Ort ist möglich, aber nicht gewünscht. Eine Kartenzahlung vor Ort ist möglich (EC-Karte, Kreditkarten).
Kunden mit vorheriger Buchung werden jedoch nach Ermessen des Personals vor Ort priorisiert. Es kann daher ohne Buchung in erhöhtem Maße zu Wartezeiten oder fehlenden Kapazitäten kommen.
(3) Zahlungsarten
Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal/PayPal Express, Amazon-Payments, Sofortüberweisung) nutzen, werden Kunden auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet. Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nimmt der Kunde dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe seiner Daten vor.
(4) Besondere Vereinbarungen zu angebotenen Zahlungsarten SEPA-Lastschrift (Basis- und/oder Firmenlastschrift)
Bei Zahlung per SEPA-Basislastschrift oder per SEPA-Firmenlastschrift ermächtigt der Kunde DHS durch Erteilung eines entsprechenden SEPA-Mandats, den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto einzuziehen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt innerhalb von 1-10 Tagen nach Vertragsschluss. Die Frist für die Übermittlung der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage vor dem Fälligkeitsdatum verkürzt. Sie sind verpflichtet für die ausreichende Deckung des Kontos zum Fälligkeitsdatum zu sorgen. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund eines Verschuldens des Kunden hat er die anfallende Bankgebühr zu tragen.
(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Kunden haben deshalb sicherzustellen, dass die von ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 4 Testarten und allgemeine Hinweise
(1) Der Kunde willigt mit diesen AGBs explizit in die Entnahme eines Abstrichs mittels Abstrichtupfer in der Nase und dem Rachen durch DHS und von ihr hierzu eingesetzte Dritte zu.
(2) Für jeden von DHS angebotenen Test gilt:
Ein positives oder negatives Testergebnis kann falsch-positiv oder falsch-negativ sein. Das bedeutet: Trotz eines negativen Testergebnisses bei uns können Sie trotzdem mit SARS-CoV-2 infiziert sein, und umgekehrt bedeutet ein positives Testergebnis nicht, dass Sie tatsächlich eine akute Infektion mit SARS-CoV-2 aufweisen. Ein positives Ergebnis des Antigen-Schnelltests muss durch einen PCR-Test labormedizinisch bestätigt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt, an ein Testzentrum des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder an eine andere ärztliche Einrichtung und lassen Sie sich dort beraten und testen.
Ein negatives Testergebnis ist kein sicherer Ausschluss einer COVID-19 Infektion, sondern stellt nur den Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Testdurchführung dar. Der Test liefert vorläufige Testergebnisse. Negative Ergebnisse schließen eine Coronavirus-Infektion nicht vollständig aus. Ein insbesondere falsch-negatives Testergebnis kann auftreten, wenn der Gehalt an viralem Antigen in einer Probe unter der Nachweisgrenze des Tests liegt oder wenn die Probe nicht sachgemäß entnommen werden konnte.
In sehr seltenen Fällen kann es vorkommen, dass eine Probe seitens des Labors nicht auswertbar ist (sog. inhibierte Probe, Abbruch des Laufs, o.Ä.) oder, dass das Ergebnis länger benötigt (Wir stellen 98% aller Ergebnisse innerhalb von 24-36 Stunden bereit). In diesem Falle bieten wir Ihnen zeitnah die Wiederholung des Tests ohne zusätzliche Kosten an. Dieses Angebot muss jedoch innerhalb von 48 Stunden wahrgenommen werden. Die Zeitspanne, bis Ihnen das Testergebnis vorliegt, wird sich in diesem Fall entsprechend verlängern. Wir haften nicht für etwaige Schäden, die durch eine solche Verzögerung verursacht werden.
Ebenso kann es in seltenen Fällen zu technisch bedingten Übermittlungsfehlern der Testergebnisse per E-Mail kommen, ohne dass uns oder das Labor diesbezüglich ein Verschulden trifft. In diesem Fall übernehmen wir keine Haftung für hierdurch verursachte Schäden, bieten Ihnen aber zeitnah die Wiederholung des Tests ohne zusätzliche Kosten an.
(3) Standard PCR
In der Humanmedizin wird die PCR zur Abklärung in der Diagnostik von zahlreichen Infektionskrankheiten eingesetzt. Im Rahmen der Abklärung von Infektionskrankheiten stellen PCR-Verfahren im Gegensatz zur serologischen Diagnostik (Bestimmung von Antikörpern gegen die Krankheitserreger im Blut) ein direktes labormedizinisches Nachweisverfahren dar. Der Test beruht auf der sogenannten Polymerase-Kettenreaktion (polymerase chain reaction, PCR). Dabei wird Erbmaterial des Virus vervielfältigt. Dadurch gelingt es, Viren nachzuweisen, auch wenn erst wenige Erreger vorhanden sind. Der PCR-Test hat also eine hohe Sensitivität – er weist das Virus mit einer hohen Treffsicherheit nach. Zudem wird gezielt nur das Erbmaterial des Coronavirus SARS-CoV-2 vervielfältigt. Der Test hat damit eine hohe Spezifität, weist also genau das gewünschte Virus nach. Befunde sind wissenschaftlich und medizinisch durch einen Facharzt für Laboratoriumsmedizin.
Der Kunde stimmt der Probenentnahme durch einen Abstrich mittels eines in die Nase und dem Rachen eingeführten Abstrichtupfers zu. Auch bei sorgfältigster Durchführung kann es in Einzelfällen zu Verletzungen, wie z.B. leichten Blutungen oder Reizungen kommen. Das Einführen des Stäbchens kann zudem schmerzhaft sein; dies liegt an der Empfindlichkeit der Nasenschleimhaut.
Negative Ergebnisse schließen eine Coronavirus-Infektion nicht vollständig aus.
(4) Mutations-PCR
Bei Punktmutations-Assays kann mittels quantitativer Real-Time (qRT)-PCR ermittelt werden, ob Mutationen in vordefinierten Genombereichen der Probe vorhanden sind.
Auch bei sorgfältigster Durchführung kann es in Einzelfällen zu Verletzungen, wie z.B. leichten Blutungen oder Reizungen kommen. Das Einführen des Stäbchens kann zudem schmerzhaft sein; dies liegt an der Empfindlichkeit der Nasenschleimhaut.
Negative Ergebnisse schließen eine Coronavirus-Infektion nicht vollständig aus.
(5) Express-PCR
Gleiche Leistung wie unter § 4 Abs. 3. Bei Buchung „Express- PCR“ erfolgt eine priorisierte Auswertung des Abstriches in der Regel binnen 3- 6 Stunden.
Auch bei sorgfältigster Durchführung kann es in Einzelfällen zu Verletzungen, wie z.B. leichten Blutungen oder Reizungen kommen. Das Einführen des Stäbchens kann zudem schmerzhaft sein; dies liegt an der Empfindlichkeit der Nasenschleimhaut.
(6) AG-Schnelltest
Antigen-Schnelltests funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie Schwangerschaftstests. Die Schnelltests auf SARS-CoV-2 weisen bei einer Infektion bestimmte Eiweiße des Coronavirus SARS-CoV-2 in den Schleimhäuten der Atemwege nach. Der Antigen-Schnelltest ist weniger empfindlich (sensitiv) als ein PCR-Test. Das bedeutet, dass eine größere Virusmenge notwendig ist, damit ein positives Ergebnis angezeigt wird. Wenn beispielsweise kurz nach einer Ansteckung erst wenige Viren vorhanden sind, kann der Antigen-Schnelltest noch negativ ausfallen, obwohl die getestete Person infiziert ist.
Der Kunde stimmt der Probenentnahme durch einen Abstrich mittels eines in die Nase bzw. in den Rachen eingeführten Abstrichtupfers zu. Auch bei sorgfältigster Durchführung kann es in Einzelfällen zu Verletzungen, wie z.B. leichten Blutungen oder Reizungen kommen. Das Einführen des Stäbchens kann zudem schmerzhaft sein; dies liegt an der Empfindlichkeit der Nasenschleimhaut.
(7) Bürgertest
Antigen-Schnelltests sind Corona Tests zur Akutdiagnostik und weisen eine vorhandene Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) nach. Bereits nach circa 20 Minuten erhalten Sie Ihr Testergebnis.
Der Kunde stimmt der Probenentnahme durch einen Abstrich mittels eines in die Nase bzw. in den Rachen eingeführten Abstrichtupfers zu. Auch bei sorgfältigster Durchführung kann es in Einzelfällen zu Verletzungen, wie z.B. leichten Blutungen oder Reizungen kommen. Das Einführen des Stäbchens kann zudem schmerzhaft sein; dies liegt an der Empfindlichkeit der Nasenschleimhaut.
(8) Antikörper-Schnelltest
Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichten Schnelltest zum Nachweis von Antikörpern gegen den neuartigen Corona Virus SARS-CoV-2. Bei dem Standard-Test wird auf neutralisierende Antikörper vom Typ IgG getestet. Dieser Test präsentiert die Rezeptor-Bindungsdomäne (RBD) und sollte die Testperson schützende Antikörper haben, binden diese Antikörper und geben ein Signal wieder. Bei dem nAB Test der Firma Wesail handelt es sich um einen semi-quantitativen Test. D.h., es wird nicht nur zwischen positiv und negativ (also ob Antikörper vorhanden sind oder nicht), sondern auch skalliert, ob eher viele Antikörper (++++) oder eher weniger Antikörper (+) vorhanden sind. Der Test wurde im Labor an über 200 Proben getestet und die Sensitivität liegt bei 95%, die Spezifität bei 99,0%. Damit handelt es sich um einen sehr zuverlässigen Test. Von derselben Firma bieten wir einen Antikörper-Schnelltest zum Nachweis von Antikörpern vom Typ IgM und IgG nach. Dies wird von einigen asiatischen Ländern für die Einreise verlangt. Die Verantwortung sich über die jeweiligen Einreisebedingungen zu erkundigen obliegt bei der Testperson.
§ 5 Ablauf
(1) Nachdem der Kunde einen Termin auf der Webseite https://pcr-am-leo.de/ gebucht hat, erhält er eine direkte Buchungsbestätigung per E-Mail für den Termin. Finden Sie sich an dem gebuchten Tag bitte rechtzeitig vor dem Termin beim Testzentrum am Leopoldplatz ein. Das Testzentrum kann in Spitzenzeiten sehr ausgelastet sein, so dass sich der Termin verschieben kann. Rechnen Sie daher bitte mit ausreichend zusätzlicher Wartezeit für Ihren Besuch.
(2) Die Buchungsbestätigung enthält einen QR-Code, der am Testtermin bei der Anmeldung vorgezeigt werden muss (als Ausdruck oder digital auf dem Smartphone).
(3) Es werden ausschließlich asymptomatische Personen getestet. Personen von 6 bis 14 Jahren dürfen nur in Begleitung des/der erziehungsberechtigten Personen am Test teilnehmen. Unter 6-Jährige sind von der Testung ausgeschlossen. Unter 18-jährige Personen benötigen das schriftliche Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten.
(4) Vor der Entnahme des Nasen-/Rachenabstrichs erfolgt eine Identitätsprüfung anhand eines gültigen Lichtbilddokuments (z.B. Personalausweis oder Führerschein). Bei Kindern unter 16 Jahren reicht die Geburtsurkunde oder Versichertenkarte, sollte kein Ausweisdokument vorhanden sein. Wir überprüfen die Identität unserer Kunden bei der Anmeldung. Dafür muss ein gültiges offizielles Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) im Original mitgeführt und auf Aufforderung vorgezeigt werden. Gründe dafür sind:
• Um das Testergebnisbericht/Befund korrekt ausstellen zu können
• Geschäftsfähigkeit überprüfen zu können
• Sicherstellung, dass im Falle eines positiven Testergebnisses eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz erfolgen kann.
(5) Die Korrektheit der Angaben vor allem bei Online-Buchung (Name, Geb.-Datum, Passnummer) ist durch den Patienten zu prüfen (Laborschein und Befund). Falsche Angaben sind vom Kunden ohne Aufforderung zur korrigieren bzw. DHS und ihr Erfüllungshilfen auf falsche Daten hinzuweisen und diese wahrheitsgemäß zu ändern/ändern zu lassen.
(6) Hygieneregeln und Hygieneanweisungen von DHS und ihren Erfüllungsgehilfen sind vom Kunden stets einzuhalten. Im Falle der Missachtung durch den Kunden darf DHS die Leistung verweigern. In diesen Fällen besteht seitens des Kunden gegenüber DHS kein Erstattungsanspruch. Das bezahlte Entgelt wird vom Kunden als pauschaler Schadenersatz für die Aufwendungen von DHS gegen sich ausdrücklich akzeptiert. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
(7) Anschließend erfolgt der Nasen-/Rachenabstrich gemäß der jeweils gebuchten Leistung.
(8) Das Testergebnis kann über das Portal von Probatix online abgerufen werden. Kunden werden per E-Mail darüber informiert, dass ihr Ergebnis vorliegt. Alternativ kann auf Anfrage der Befund per E-Mail zugestellt werden.
(9) Beim Bürgertest erhalten kann auf Anfrage eine Tageskarte in Papierform vor Ort ausgestellt werden.
§ 6 Übermittlung Testergebnis
(1) Das Testergebnis des AG-Schnelltest liegt in der Regel innerhalb eines Zeitraumes von 20 Minuten nach der Entnahme des Abstrichs vor, Testergebnisse des Standard-PCR Tests in der Regel (zu 99%) innerhalb von 24 Stunden nach Entnahme des Abstrichs, Testergebnisse des Mutations-PCR Tests in der Regel (zu 99%) innerhalb von 48 Stunden nach Abstrichentnahme, Testergebnisse des Express-PCR Tests in der Regel (97%) innerhalb von 3- 6 Stunden nach Abstrichentnahme.
(2) Verzögerungen in Einzelfällen sind dabei jedoch möglich, sodass eine Befundübermittlung innerhalb dieses Zeitraumes nicht garantiert werden kann. Das DHS übernimmt keine Garantie dafür, dass die Analyse der Abstrichprobe bis zu einem/r bestimmten Datum/Uhrzeit durchgeführt wird und/oder dass die Testergebnisse bis zu einem bestimmten/r Datum/Uhrzeit zur Verfügung stehen.
(3) Es besteht keine Verpflichtung nach Zusendung des Zertifikats dies aufzubewahren und dem Kunden nochmals zuzusenden.
(4) Das Testmaterial zur Probe wird entsprechend nach Durchführung des Testes entsorgt.
§ 7 Haftung
(1) Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere Schäden (wie z.B. Kosten von Flugumbuchungen, entgangenen Geschäftsabschlüssen etc.) wegen einer verzögerten Befundübermittlung, eines fehlerhaften Testergebnisses oder weil der übersandte Befund von bestimmten Stellen, vor allem Behörden, in Deutschland oder in einem Zielland nicht anerkannt wird. Aus diesem Grunde besteht auch keine Verantwortlichkeit oder Haftung für etwaige Unannehmlichkeiten im Falle eines falsch-positiven Testergebnisses und daraus resultierende Kosten, Schäden und/oder entgangene Umsätze bzw. Gewinne. Für die Nutzung der Dienste der DHS ist eine Selbstregistrierung erforderlich. Die DHS ist jedoch nicht verantwortlich für jegliche Probleme, die durch die fehlerhafte Eingabe von persönlichen Informationen entstehen, die der Kunde während des Registrierungsprozesses macht.
(2) DHS übernimmt keine Haftung dafür, dass die Analyse der Abstrichprobe bis zu einem/r bestimmten Datum/Uhrzeit durchgeführt wird und/oder dass die Testergebnisse bis zu einem bestimmten/r Datum/Uhrzeit zur Verfügung stehen. Eine diesbezügliche Garantie wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Für entgangenen Gewinn, mittelbare und sonstige Folgeschäden des Kunden übernimmt DHS soweit gesetzlich zulässig keine Haftung.
(4) Sofern Kunden das Ergebnis des Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests für Reisen oder zur Vermeidung einer Quarantäne sowie sonst zu Nachweiszwecken verwenden möchten, beachten die Kunden bitte, dass es nicht gesichert ist, dass das Testergebnis anerkannt wird. DHS haftet nicht für die Durchführbarkeit der Reise und/oder das Einhalten einer Quarantäne sowie sonstige von Dritter Seite erfolgenden unmittelbaren oder mittelbaren Beschränkungen im Zusammenhang mit den von DHS durchgeführten Test bzw. den daraus resultierenden Testergebnissen.
(5) Der Höhe nach ist die Haftung von DHS, auf die im jeweiligen Schadensfall aus der Betriebshaftpflichtversicherung vom Versicherer gedeckten Betrag beschränkt.
(6) Der Ausschluss der Haftung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der DHS oder eines Erfüllungsgehilfen beruht. Zudem gilt der Ausschluss der Haftung nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(7) Für leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten) haftet DHS nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen.
(8) Dieser Haftungsausschluss gilt zugunsten von DHS sowie des Labors und deren jeweilige gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(9) Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
§ 8 Kosten / Bezahlung
(1) Die Kosten, die DHS bei der Buchung eines Tests oder an der Bezahlstation angeben, umfassen die Kosten des Testkits, der Testdurchführung und der Testauswertung. Weitere Leistungen sind gesondert zu beauftragen und gesondert zu vergüten.
(2) Die aktuellen Preise entnehmen Kunden bitte der Homepage.
(3) Wenn Kunden einen „Bürgertest“ in Anspruch nehmen, werden die Kosten für einen Antigen-Schnelltest von der öffentlichen Hand übernommen, soweit der Kunde die Voraussetzungen erfüllt; Kunden müssen dann selbst keine Zahlungen leisten. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass Kunden ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und DHS dies vor Ort durch ihren Ausweis/Pass nachweisen.
(4) Sollte die Zahlung des Bürgertests durch die öffentliche Hand ohne Verschulden von DHS nach Durchführung des Tests abgelehnt werden, haben die Kunden die Kosten des Tests (entsprechend dem Preis für Antigen-Schnelltests im Zeitpunkt des Tests wie auf der Webseite von DHS angegeben) selbst zu tragen. DHS sendet Kunden in diesem Fall eine entsprechende Zahlungsaufforderung. Rechtsgrundlage für die Erstattungsentscheidung ist die Coronavirus-Testverordnung, es besteht kein Anspruch darauf, dass DHS gegen eine ablehnende Erstattungsentscheidung seitens der zuständigen Stelle vorgeht; es bleibt Kunden aber unbenommen, sich in diesem Fall selbst direkt an die zuständige Stelle zu wenden.
§ 9 Rechte und Pflichten des Kunden
(1) Hygienemaßnahmen sind stets einzuhalten, dies beinhaltet insbesondere aber nicht ausschließlich:
• Es muss stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen gehalten werden.
• Es muss eine Mund-Nase-Bedeckung ordnungsgemäß zu allen Zeitpunkten getragen werden, es sei denn, das anwesende Personal teilt etwas anderes mit (z.B. zur Identifizierung beim Abgleich mit dem Ausweisfoto sowie natürlich bei der Abstrichnahme).
• Bitte desinfizieren Sie sich die Hände vor der Anmeldung. Ein entsprechender Ständer mit Desinfektionsmittel steht Ihnen dort zur Verfügung.
• Kunden sind verpflichtet den Anweisungen der Mitarbeiter des Testzentrums am Leopoldplatz Folge zu leisten.
(2) Etwaige darüber hinausgehende gesetzliche Hygienevorgaben müssen vollumfänglich befolgt werden; das Personal von DHS weist die Kunden ggf. hierauf hin; diese haben den entsprechenden Weisungen Folge zu leisten.
(3) Dem Kunden sind jegliche Aktivitäten im Zusammenhang mit der Terminbuchung untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen Gesetze des Jugendschutzes verstoßen.
(4) Der Kunde willigt ausdrücklich und unwiderruflich dazu ein, sein Testergebnis per Email an die von ihm hinterlegte Emailadresse zugesandt zu bekommen. Soweit es sich um ein positives Testergebnis handelt, wird DHS aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung aus dem Infektionsschutzgesetz das Gesundheitsamt informieren. Dieses setzt sich dann mit dem Kundeen zwecks Ergreifung etwaiger Maßnahmen in Verbindung. Die Ergreifung etwaiger Maßnahmen liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des zuständigen Gesundheitsamtes.
(5) Im Falle eines positiven Ergebnisses des Schnelltest verpflichtet sich der Kunde, unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen und sich in häusliche Quarantäne zu begeben.
(6) Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die vereinbarten Termine fix sind und aus logistischen Gründen nicht verändert werden. Sollte der Kunde zum vereinbarten Termin nicht erscheinen, ist der für die gebuchte Leistung Fällige Betrag in voller Höhe fällig.
(7) Trotz Terminbuchung besteht kein Anspruch darauf, dass der Test unmittelbar nach Eintreffen oder zu dem gebuchten Zeitpunkt an der Teststelle durchgeführt werden kann, da dies auch von Faktoren abhängt, die DHS nicht voll kontrollieren kann (z. B. Erkrankung von Mitarbeitern, Nichtlieferung von Testmaterialien, etc). DHS ist bemüht, um solche Situationen zu vermeiden. Sollte es dennoch kurzfristig zu größeren Verzögerungen vor Ort kommen und/oder die Testdurchführung an dem betreffenden Tag nicht möglich sein, wird DHS einen neuen Testtermin benennen. Dieser Termin ersetzt den zuvor gebuchten Termin und ist für den Kunden verbindlich. Eine Testung zu einem anderen Zeitpunkt begründet einen neuen entgeltlichen Vertrag für eine weitere Testung gemäß Preisliste.
(8) Im Falle der Stornierung einer Leistung von DHS ist der volle auf die ursprünglich gebuchte Leistung fällige Betrag vom Kunden an DHS zu zahlen. Ein Rücktrittsrecht besteht nur im Umfang der gesetzlichen Regelungen und ist im Weiteren ausgeschlossen.
§ 10 Hinweise zum Datenschutz
(1) Im Rahmen des vorstehend beschriebenen Vorgehens verarbeitet DHS personenbezogene Daten der Kunden. DHS legt die Zwecke und Mittel der Verarbeitung fest. DHS ist eigenständiger Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO und nimmt die Verpflichtungen aus dem geltenden Datenschutzrecht eigenständig wahr.
(2) DHS gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Rechtmäßigkeit der durch sie auch im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit durchgeführten Datenverarbeitungen. DHS ergreift alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit die Rechte der betroffenen Personen, insbesondere nach den Art. 12 bis 22 DSGVO, innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit gewährleistet werden können bzw. sind.
(3) DHS verpflichtet sich, den Kunden nach Art. 26 Abs. 2 DSGVO den wesentlichen Inhalt dieser Vereinbarung zur Verfügung zu stellen. Hierzu befindet sich in den Datenschutzhinweisen ein Hinweis und eine Verlinkung auf diese Vereinbarung.
(4) DHS erkennt an, dass Kunden ihre nach dem geltenden Datenschutzrecht gewährten Betroffenenrechte gegenüber jeder der Parteien ausüben können, wobei DHS als zentrale Anlaufstelle fungieren soll.
(5) Im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten obliegt DHS die aus Art. 33 und 34 DSGVO resultierende Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde und die Benachrichtigungspflicht gegenüber den Kunden.
(6) Mit der Buchung des Tests erklärt der Kunde sein Einverständnis, dass DHS bzw. deren Erfüllungsgehilfen personenbezogene Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung im hierfür erforderlichen Umfang erhebt, übermittelt, speichert und nutzt.
(7) Detaillierte Informationen gem. Art. 13 DSGVO, welche Daten DHS von Kunden für welche Zwecke verarbeiten, wie lange wir diese speichern und welche Rechte Kunden hierbei zustehen, entnehmen Kunden bitte den ausführlichen Hinweisen auf den Webseiten unter https://pcr-am-leo.de/datenschutzerklarung/.
(8) Haftung bei Datenschutzverstößen
Im Rahmen dieser Vereinbarung, haften die Parteien im Außenverhältnis als Gesamtschuldner nach Art. 82 Abs. 4 DSGVO in Verbindung mit § 421 BGB. Im Innenverhältnis haften die Parteien, unbeschadet der Regelungen dieser Vereinbarung nur für Schäden, die innerhalb ihrer jeweiligen Verantwortlichkeit entstanden sind und halten sich in diesem Umfang gegenseitig schadlos (vgl. Art. 82 Abs. 5 DSGVO).
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 11 Aufruf zu Studien
Durch Ihre Zustimmung zu unseren allgemeinen
Geschäftsbedingungen und durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich
damit einverstanden, dass wir Sie per E-Mail oder Telefon bezüglich der
Teilnahme an möglichen Studien – die für Sie von Interesse sein könnten – durch
die DHS GmbH kontaktieren dürfen. Dieser Zustimmung kann jederzeit schriftlich
widerrufen werden. Sie
erhalten keine Werbemails im weiteren Sinne. Ihre Daten werden nicht an Dritten weitergegeben.
§ 12 Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die DHS – Diagnostics HealthCare Solutions GmbH, Nazarethkirchstr. 50 (Aufgang 1), in 13347 Berlin mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Das Widerrufsrecht erlischt bei dem Kauf eines Termins zur Durchführung einer Leistung von DHS, wenn wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist begonnen haben und Sie in Kenntnis des Erlöschens des Widerrufsrechts uns ihre Zustimmung hierzu gegeben haben. Die Ausführung des Vertrags beginnt mit Zustellung der Bestell- bzw.- Terminbestätigung per Mail.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster für das Widerrufsformular
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 27. September 2013
Anhang zu Artikel 2 Nummer 7 (zu Artikel 246a §1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und §2 Absatz 2 Nummer 2)
Muster für das Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
-An: DHS Diagnostics HealthCare Solutions GmbH, Nazarethkirchstr. 50 (Aufgang 1), 13347 Berlin;
-Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung
-Bestellt am / erhalten am
-Name des/der Verbraucher(s)
-Anschrift des/der Verbraucher(s)
-Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
-Datum
§ 13 Änderungen dieser AGB
Die DHS behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die aktuelle Version ist auf dieser Website abrufbar. Es wird empfohlen, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.
§ 14 Beschwerden / Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem DHS und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem DHS der Sitz DHSs.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.